Argentinien: Gesetzentwurf zur Umsetzung freier Standards in der nationalen öffentlichen Verwaltung

Es gibt nichts Langweiligeres als ein Gesetz zu lesen. Ich fand es jedoch interessant, dieses Projekt zu verbreiten, weil enthält einige interessante Definitionen (Was ist ein offener Standard, ein Protokoll, ein Format), drückt das aus Grundgründe, warum alle Staaten freie Standards einführen sollten (Unabhängigkeit, freier Zugang zu Informationen, Haltbarkeit von Dokumenten, Interoperabilität usw.) und schließlich kann für andere als Modell verwendet werden oder herausfinden Was passiert in Argentinien in Bezug auf dieses Problem?. Wie Sie sehen, viele Gründe ... trotz der Tatsache, dass ich dieses Projekt als "unzureichend" betrachte.


Die Abgeordneten Eduardo Macaluse, Claudio Lozano, Ricardo Cuccovillo und Nélida Beluos unterzeichneten das Projekt mit der Nummer 5914-D-2010 zur Förderung des "Standard- und offene Formate und Protokolle und deren Implementierung in der Nationalen öffentlichen Verwaltung".

Der vorgeschlagene Text basiert auf den Arbeiten der Fundación Vía Libre, zu denen auch die Ergebnisse des öffentliche Konsultation gemacht an die lokale Free Software Community.

Im Folgenden veröffentlichen wir den vollständigen Text des Projekts, der die Haushalts- und Finanzausschüsse sowie Kommunikation und IT durchlaufen muss.

Der Senat und die Abgeordnetenkammer, ...

Implementierung von Formaten und Protokollen

Standards und Open in der öffentlichen Verwaltung

Artikel 1 - Zweck - Der Zweck dieses Gesetzes ist: 1. Gewährleistung der Interoperabilität beim Informationsaustausch zwischen Einrichtungen des nationalen öffentlichen Sektors sowie zwischen ihnen und den Bürgern. 2. Gewährleistung der Beständigkeit der in digitalen Formaten gespeicherten Daten des nationalen öffentlichen Sektors. 3. Gewährleistung des freien Zugangs zu öffentlichen Informationen.

Artikel 2 - Geltungsbereich - Seine Bestimmungen gelten im gesamten Geltungsbereich des nationalen öffentlichen Sektors gemäß dem Geltungsbereich der Artikel 8 und 9 des Gesetzes 24.156, 25.827, modif. Gesetz XNUMX - Finanzverwaltungs- und Kontrollsysteme des nationalen öffentlichen Sektors.

Artikel 3 - Schutz von Informationen - Die in Artikel 2 genannten Stellen müssen alle digitalen Informationen in Formaten speichern, die offenen Standards entsprechen, um die Beständigkeit der Daten zu gewährleisten.

Artikel 4 - Öffentliche Informationen - Wenn die in Artikel 2 genannten Stellen der Öffentlichkeit Informationen in digitalen Formaten zur Verfügung stellen, müssen sie Kommunikationsformate und -protokolle verwenden, die offenen Standards entsprechen. Wenn diese Unternehmen Informationen von der Öffentlichkeit benötigen, müssen diese in mindestens einem Format akzeptiert werden, das einem offenen Standard entspricht, und durch mindestens ein Kommunikationsprotokoll, das offenen Standards entspricht, unbeschadet der Tatsache, dass die Anforderung auch erfüllt werden kann mit anderen Formaten und Protokollen.

Artikel 5 - Definition - Unter "offenem Standard" versteht man jede Spezifikation für die Kodierung oder Übertragung von Informationen, die die folgenden Bedingungen erfüllt:

1. universell zum Lesen und Implementieren verfügbar sein

2. den Benutzer nicht zwingen, Produkte von bestimmten Anbietern oder Gruppen zu verwenden

3. die kostenlose Implementierung und Nutzung durch eine Person ohne Lizenzgebühren, Rechte oder Gebühren zuzulassen, mit Ausnahme der Gebühren, die die Normungsstelle möglicherweise zur Zertifizierung der Einhaltung verlangt;

4. einen Implementierer nicht aus anderen Gründen als den technischen Standards einer Implementierung einem anderen oder anderen vorziehen.

Artikel 6 - Durchsetzungsbehörde - Verordnung - Das nationale Amt für Informationstechnologien, das vom Unterstaatssekretariat für öffentliche Verwaltung des Ministerkabinetts oder der Stelle, der diese Zuständigkeit künftig zugewiesen wird, abhängig ist, wird die Durchsetzungsbehörde sein Gesetz und wird die einschlägigen Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 180 (EINHUNDERT UND ACHTZIG) Tagen nach Verkündung dieses Gesetzes ausarbeiten und erhöhen. Ebenso werden die ergänzenden Normen herausgegeben, die erforderlich sind, um schrittweise eine Standardisierung der Dateiformate festzulegen, die ihre Kompatibilität zwischen den Organismen des Nationalstaats ermöglichen.

Artikel 7 - Einladung zum Beitritt - Die Provinz-, Kommunal- und autonomen Stadtregierungen von Buenos Aires sind eingeladen, sich dieser Initiative anzuschließen.

Artikel 8 - Kommunikation mit der Exekutive.

GRUNDLAGEN

Herr Präsident:

Computerwerkzeuge greifen zunehmend in die täglichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ein.

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, speichert und verarbeitet die öffentliche Verwaltung Informationen sowohl von ihren eigenen Stellen als auch von Bürgern.

Wenn solche Aufgaben mit automatisierten Verarbeitungsgeräten (Computern) ausgeführt werden, fügt die Pflicht des Staates, die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, weitere Verantwortlichkeiten hinzu:

die Nachteile der Verwundbarkeit und Veralterung von Computermedien und -software überwinden;

die Risiken des Datenverlusts überwinden;

Gewährleistung seiner gegenwärtigen und zukünftigen Erhaltung und Wiederherstellbarkeit;

Gewährleistung des freien Informationsaustauschs zwischen den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und zwischen ihnen und den Bürgern.

Die Säulen, die die Erfüllung dieser Pflichten unterstützen, sind:

Dateiformate und

Kommunikationsprotokolle.

Das Dateiformat ist eine besondere Methode zum Codieren von Informationen für die Speicherung.

Protokoll ist das Regelwerk, mit dem Computer über ein Netzwerk miteinander kommunizieren.

Wenn die Formate und Protokolle die Säulen sind, auf denen die Erfüllung bestimmter Aufgaben beruht, ist es unbestreitbar, dass der Staat diesbezüglich eine Politik verfolgen muss, die die absolute Herrschaft über die von ihm gespeicherten Informationen und über die Mittel, die er für ihre Übertragung verwendet, sicherstellt.

Eine solche Domäne kann nur durch Implementierung offener Standards erhalten werden, dh offener Dateiformate und offener Übertragungsprotokolle.

Ein offener Standard besteht aus einer Spezifikation für die Codierung oder Übertragung von Informationen, die die folgenden Bedingungen erfüllt:

1. universell zum Lesen und Implementieren verfügbar sein;

2. den Benutzer nicht zu zwingen, Produkte bestimmter Anbieter oder Gruppen zu verwenden;

3. von jedermann frei implementiert und verwendet werden, ohne Lizenzgebühren, Rechte oder Gebühren, mit Ausnahme derjenigen, die die Normungsstelle möglicherweise zur Zertifizierung der Einhaltung verlangt;

4. Bevorzugen Sie keinen Implementierer gegenüber einem anderen oder anderen aus einem anderen Grund als der Einhaltung der Spezifikation.

Diese offenen Standards gewährleisten gleichzeitig, dass die Rechenressourcen der öffentlichen Verwaltung diese Anforderungen erfüllen:

INTEROPERABILITÄT

Es ist die Fähigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen (IKT), Daten auszutauschen und den Austausch von Informationen und Wissen zu ermöglichen. Diese Fähigkeit ermöglicht die effektive Verwaltung von Verwaltungsprozessen zwischen Agenten, die Informationen senden und empfangen, unabhängig von der verwendeten Software.

INDEPENDENCIA

Geschlossene Formate und Protokolle bringen bestimmte Anbieter in eine privilegierte Position gegenüber anderen. In vielen Fällen kann ein einzelner Anbieter diese vollständig implementieren. Ihre Verwendung bringt daher die Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von bestimmten Unternehmen mit sich, auf deren Bereitstellung oder Dienstleistung nicht verzichtet werden kann. Auf diese Weise scheint der Staat selbst seinem Lieferanten eine unzulässige beherrschende Stellung innerhalb seiner eigenen Struktur einzuräumen.

Der Staat muss nicht nur den freien Wettbewerb auf dem Markt fördern und Monopole entmutigen, sondern vor allem auch seine eigene technologische Unabhängigkeit bewahren, die in diesem Fall auch politische Unabhängigkeit ist. Und das kann nur durch die Umsetzung offener Standards erreicht werden.

KOSTENLOSER ZUGRIFF AUF INFORMATIONEN

Im Rahmen von Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen garantieren offene Standards den freien Zugang der Bürger zu öffentlichen Informationen sowie die Interaktion des Staates mit der Gesellschaft, ohne bestimmte Marken oder Hersteller von Software und Hardware aufzuerlegen.
Wenn die öffentliche Verwaltung die Verwendung geschlossener Formate und Protokolle in ihren Computersystemen zulässt, muss die Öffentlichkeit bestimmte Computerressourcen nutzen, die mit Marke und Modell angegeben sind, da nur diese für den Zugriff auf Verwaltungsdaten geeignet sind. Dies ist eindeutig diskriminierend und unerträglich, was sich nachteilig auf die Rechte der Bürger auf Zugang zu Informationen auswirkt, die in Anhang VII Artikel 4 und 7 der CD garantiert sind. 1172/2003.

HALTBARKEIT VON DOKUMENTEN

ZUKÜNFTIGER ZUGANG

Die Haltbarkeit von Dokumenten ist eine besonders wichtige Anforderung bei Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen, für die die derzeitige Gesetzgebung eine angemessene Aufbewahrung für Zeiträume von mehreren zehn Jahren, eine Ewigkeit in Bezug auf die Lebensdauer und Haltbarkeit von Programmen und Computerhardwarearchitekturen vorschreibt .
Das Vorhandensein öffentlicher, offener und vollständiger Spezifikationen ermöglicht in Zukunft den Zugriff auf die heute generierten Informationen, unabhängig von der Veralterung der Programme, die heute für die digitale Speicherung verwendet werden.

Daher kann nur dann garantiert werden, dass die Informationen in offenen und Standardformaten ausgetauscht und in offenen und Standardformaten aufbewahrt werden, dass es verschiedene Zugriffsoptionen auf diese Informationen gibt und dass ihre Verarbeitung dem erforderlichen Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit entspricht.

Mit dem zur Prüfung eingereichten Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass der nationale öffentliche Sektor seiner eigenen Verantwortung nachkommt und den freien Zugang zu öffentlichen Informationen gewährleistet. aktuelle und zukünftige Zugänglichkeit zu Daten; die Kompatibilität von Informationen und Ressourcen für ihre Übertragung im nationalen öffentlichen Sektor; und Interoperabilität zwischen den Einheiten des nationalen öffentlichen Sektors und zwischen ihnen und den Bürgern. Für all das wird Ihre Zustimmung angefordert. 

Via | Vía Libre Stiftung


Hinterlasse einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert mit *

*

*

  1. Verantwortlich für die Daten: Miguel Ángel Gatón
  2. Zweck der Daten: Kontrolle von SPAM, Kommentarverwaltung.
  3. Legitimation: Ihre Zustimmung
  4. Übermittlung der Daten: Die Daten werden nur durch gesetzliche Verpflichtung an Dritte weitergegeben.
  5. Datenspeicherung: Von Occentus Networks (EU) gehostete Datenbank
  6. Rechte: Sie können Ihre Informationen jederzeit einschränken, wiederherstellen und löschen.